Erwägungsgrund 3 32015D2399
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 509/2014 bewertete die Kommission die Situation der Republik Kolumbien in Bezug auf die in der Verordnung festgelegten Kriterien. Am 29. Oktober 2014 nahm die Kommission einen Bericht an, in dem sie zu dem Schluss kam, dass sich die wirtschaftliche, soziale und sicherheitspolitische Lage in Kolumbien in den letzten Jahren erheblich verbessert hat und es somit gerechtfertigt ist, kolumbianische Staatsangehörige von der Visumpflicht bei der Einreise in die Europäische Union zu befreien.