Erwägungsgrund 1 32015D2413
Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/279/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission EUPOL Afghanistan zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.