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Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss 2014/512/GASP eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk zu knüpfen.
Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen eindeutig…
Die Vereinbarungen von Minsk werden bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt sein. Daher sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate…
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk bewerten kann.
Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität…
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine…
Am 15. Oktober 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/642/GASP , mit dem restriktive Maßnahmen gegen Belarus verhängt werden. Diese Maßnahmen gelten bis zum 31.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.