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Die Vereinbarungen von Minsk werden bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt sein. Daher sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat die Umsetzung dieser Vereinbarungen einer weiteren Bewertung unterziehen kann.
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk bewerten kann.
Nach der Bewertung der Umsetzung der Vereinbarung von Minsk sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat ihre…
Nach der Bewertung der Umsetzung der Vereinbarung von Minsk sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat ihre…
Am 21. Dezember 2015 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2016 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarung von Minsk einer weiteren…
Am 1. Juli 2016 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2017 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarung von Minsk einer weiteren Bewertung…
Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.