Erwägungsgrund 1 32015D0025
Durch den Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) wurde ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten eingerichtet (nachfolgend das „PSPP“). Die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB aus dem PSPP ist im Beschluss (EU) 2015/298 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/57) vorzusehen.