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Am 18. März 2015 hat der EZB-Rat beschlossen, dass Mezzanine-Tranchen von ABS für einen Ankauf im Rahmen des ABSPP in Betracht kommen, wenn diese Tranchen durch eine angemessene Garantie besichert sind, die die Kriterien des Sicherheitenrahmens des Eurosystems erfüllen. Der Beschluss EZB/2014/45 betrifft die Umsetzung des ABSPP und bedarf der Aktualisierung, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.
Am 4. September 2014 hat der EZB-Rat beschlossen, ein neues Ankaufprogramm für Asset-Backed Securities (asset-backed securities purchase programme — ABSPP)…
Der Beschluss (EU) 2015/5 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/45) hat ein Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (asset-backed securities purchase…
Durch den Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) wurde ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den…
Der EZB-Rat hat am 22. März 2017 beschlossen, eine weitere Präzisierung der für Asset-Backed Securities (ABS), die von Abwicklungsgesellschaften begeben wurden,…
Durch den am 15. Oktober 2014 erlassenen Beschluss EZB/2014/40 wurde ein drittes Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen eingerichtet. Durch den am…
Am 8. Dezember 2016 hat der EZB-Rat in Übereinstimmung mit seinem Mandat die Preisstabilität zu gewährleisten, entschieden, dass bestimmte Parameter des APP…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.