Erwägungsgrund 4 32015D0317
Die Teilnahme Kolumbiens setzt das Inkrafttreten des am 5. August 2014 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Kolumbien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union voraus.