Erwägungsgrund 2 32015D0711BESCHLUSS (GASP) 2015/711 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 28. April 2015 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (ATALANTA/4/2015)
Am 29. April 2014 hat das PSK den Beschluss ATALANTA/2/2014 , mit dem der Beschluss ATALANTA/3/2009 geändert wurde, erlassen.
Art. 2 32014D0244BESCHLUSS ATALANTA/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. April 2014 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Änderung des Beschlusses Atalanta/3/2009 (2014/244/GASP)
Der Beschluss Atalanta/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 2 32014R0124VERORDNUNG (EU) Nr. 124/2014 DES RATES vom 10. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Der Rat hat am 10. Februar 2014 den Beschluss 2014/74/GASP zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 5 32014R0042Am 20 Januar 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/21/GASP zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP angenommen.
Art. 1 32016D0050BESCHLUSS (GASP) 2016/50 DES RATES vom 18. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Der Beschluss 2014/219/GASP wird wie folgt geändert:
Art. 1 32015D0364BESCHLUSS (GASP) 2015/364 DES RATES vom 5. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Beschluss 2014/119/GASP wird wie folgt geändert: