Art. 9 Abs. 2 32010D0113BESCHLUSS 2010/113/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen
Die Delegationen der Union und/oder die Mitgliedstaaten leisten gegebenenfalls logistische Unterstützung in der Region.
Art. 8 Abs. 1 32026D0345BESCHLUSS (GASP) 2026/345 DES RATES vom 11. Februar 2026 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte
Die Mitgliedstaaten, die Kommission, der EAD und das Generalsekretariat des Rates stellen sicher, dass der Sonderbeauftragte Zugang zu allen relevanten…
Art. 9 Abs. 1 32024D2081BESCHLUSS (GASP) 2024/2081 DES RATES vom 26. Juli 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina
Die Mitgliedstaaten, die Kommission und das Generalsekretariat des Rates stellen sicher, dass der Sonderbeauftragte Zugang zu allen relevanten Informationen…
Art. 9 Abs. 2 32013D0306BESCHLUSS 2013/306/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013 zur Verlängerung des Mandats der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
Die Delegationen der Union und/oder die Mitgliedstaaten leisten gegebenenfalls logistische Unterstützung in der Region.
Art. 9 Abs. 2 32010D0156Die Delegationen der Union und/oder die Mitgliedstaaten leisten gegebenenfalls logistische Unterstützung in der Region.