Erwägungsgrund 4 32015D1788BESCHLUSS (EU) 2015/1788 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Der Inhalt des verlängerten Abkommens sollte inhaltlich mit dem ursprünglichen Abkommen identisch sein.
Erwägungsgrund 4 32004D0756BESCHLUSS DES RATES vom 4. Oktober 2004 zum Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2004/756/EG)
Der Inhalt des verlängerten Abkommens soll mit dem Inhalt des Abkommens, dessen Laufzeit am 13. Oktober 2003 abgelaufen ist, identisch sein.
Erwägungsgrund 5 32014D0240BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2014/240/EU)
Das verlängerte Abkommen wird mit dem Abkommen, das am 14. Oktober 2013 ausläuft, inhaltlich identisch sein.
Erwägungsgrund 5 32009D0313BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2009/313/EG)
Das verlängerte Abkommen wird mit dem Abkommen, das am 20. Februar 2009 ausläuft, inhaltlich identisch sein.
Erwägungsgrund 5 32011D0392BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (2011/392/EU)
Das Abkommen sollte abgeschlossen werden —
Erwägungsgrund 6 32015D0344Die Verlängerung des Abkommens sollte im Namen der Union genehmigt werden —