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Am 26. Juni 2013 haben die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ein Internes Abkommen angenommen, in dem die Einrichtung eines Ausschusses (im Folgenden „Ausschuss für die Investitionsfazilität“) bei der EIB vorgesehen ist, der sich aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Kommission zusammensetzt.
Der mit Artikel 9 des Internen Abkommens bei der EIB eingerichtete Ausschuss für die Investitionsfazilität (IF) besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten und…
Am 26. Juni 2013 haben die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit dem AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ein…
Der durch Artikel 9 des Internen Abkommens bei der EIB eingerichtete Ausschuss für die Investitionsfazilität (im Folgenden „IF-Ausschuss“) besteht aus…
Am 17. November 2014 legte die EIB nach Anhörung der Kommission dem Rat einen Vorschlag für einen Beschluss über die Annahme der Geschäftsordnung des…
Die EIB kann bei von den Mitgliedstaaten bzw. ihren Exekutiveinrichtungen kofinanzierten Programmen oder Projekten, die mit den länderspezifischen…
Zur Durchführung des EEF sollte über das Verfahren für die Programmierung, Prüfung und Genehmigung der Hilfe entschieden sowie detaillierte Bestimmungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.