Erwägungsgrund 16 32015R0322
Die Union sollte bestrebt sein, die verfügbaren Mittel möglichst effizient einzusetzen, um ihrem auswärtigen Handeln die größtmögliche Wirkung zu verleihen. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass für Kohärenz und Komplementarität zwischen den Instrumenten der Union für das auswärtige Handeln gesorgt wird und gegebenenfalls auch Finanzinstrumente mit Hebelwirkung eingesetzt werden. Die Union sollte auch anstreben, bei der Festlegung ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit und bei der strategischen Planung, der Programmierung und der Umsetzung der Maßnahmen für Kohärenz mit anderen Bereichen ihres auswärtigen Handelns zu sorgen.