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Zur Verwirklichung der Ziele der Bankenunion im Einklang mit der Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 19. Oktober 2012, der zufolge das Verfahren zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion auf dem institutionellen und rechtlichen Rahmen der Union aufbauen sollte, ist ein harmonisierter rechtlicher Rahmen innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus festzulegen.
Als erster Schritt zur Schaffung der Bankenunion sollte ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus sicherstellen, dass die Politik der Union hinsichtlich der…
Die Einrichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist der erste Schritt hin zu einer europäischen Bankenunion, gestützt auf ein echtes einheitliches…
Der Europäische Rat gelangte am 18. Oktober 2012 zu dem Schluss, dass „die Wirtschafts- und Währungsunion […] angesichts der grundlegenden Herausforderungen,…
Der Europäische Rat gelangte auf seiner Tagung vom 19. Oktober 2012 zu dem Schluss, dass die Entwicklung hin zu einer vertieften Wirtschafts- und Währungsunion…
Als erster Schritt zur Schaffung einer Bankenunion sollte ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (EAM) eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass die Politik…
Als erster Schritt zur Schaffung einer Bankenunion hat der durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates eingerichtete einheitliche Aufsichtsmechanismus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.