Erwägungsgrund 1 32015D0423
Die Union hat das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (im Folgenden „Rotterdamer Übereinkommen“) durch den Beschluss 2006/730/EG des Rates genehmigt.