Erwägungsgrund 2 32015D0431
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2014/509/EU des Rates erfüllt Litauen die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, und die für Litauen nach Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 geltende Ausnahmeregelung wird zum 1. Januar 2015 aufgehoben.