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Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hat am 29. Januar 2015 vereinbart, dass die Maßnahmen verlängert werden sollten. Der Rat hat die einzelnen Benennungen überprüft. Die Einträge zu fünfzig Personen sollten geändert und der Eintrag für eine verstorbene Person gelöscht werden.
Die im Beschluss 2014/119/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 6. März 2015. Aufgrund einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten jene…
Die im Beschluss 2011/72/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen gelten bis 31. Januar 2015. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten diese…
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/ GASP gelten bis zum 31. Januar 2016. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die…
Der Rat hat am 13. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/432 zur Verlängerung der Maßnahmen um weitere sechs Monate erlassen.
Der Rat hat am 5. Juni 2015 den Beschluss (GASP) 2015/876 erlassen, nach dem für eine dieser vier Personen die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6.…
Aufgrund einer Überprüfung durch den Rat sollten die Einträge im Anhang geändert werden und der Eintrag für eine verstorbene Person sollte gelöscht werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.