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Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu einer Person, die verstorben ist, und einer weiteren Person, für die bis zum 2. April 2021 restriktive Maßnahmen galten, gestrichen werden sollten, und dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen Personen und Organisationen in den Listen in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aufrechterhalten werden sollten. Darüber hinaus sollten die Angaben zur Identität einer Person aktualisiert werden.
Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus der Liste der benannten Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP entfernt…
Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus der Liste der benannten Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP entfernt…
Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die Anwendung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und…
Der Rat ist der Ansicht, dass bestimmte Personen von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschluss 2010/413/GASP…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.