Erwägungsgrund 11 32013D0044BESCHLUSS 2013/44/GASP DES RATES vom 22. Januar 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Die EU-Militärmission sollte verlängert und ihr Mandat angepasst werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0835BESCHLUSS 2012/835/GASP DES RATES vom 21. Dezember 2012 zur Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Die EU-Militärmission sollte weiter verlängert werden —
Erwägungsgrund 4 32015D0441Die Strategische Überprüfung vom Oktober 2014 hat ergeben, dass das Mandat der EU-Militärmission bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden sollte.
Erwägungsgrund 3 32006D0866BESCHLUSS 2006/866/GASP DES RATES vom 30. November 2006 zur Verlängerung des Mandats der Missionsleiterin der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM)
Das Mandat der Missionsleiterin der EUMM sollte daher ebenfalls verlängert werden —
Erwägungsgrund 4 32015D2249BESCHLUSS (GASP) 2015/2249 DES RATES vom 3. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Darüber hinaus sollte der Beschluss 2014/486/GASP dahin gehend geändert werden, dass das Mandat der EUAM Ukraine um ein Jahr verlängert wird —
Erwägungsgrund 4 32015D0955BESCHLUSS (GASP) 2015/955 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 16. Juni 2015 zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/3/2014 (EUTM MALI/2/2015)
Der EU-Militärausschuss hat diesen Vorschlag unterstützt.