Erwägungsgrund 5 32011D0249BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/013 PL/Podkarpackie — Maschinenbau) (2011/249/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Polens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0807BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/006 PL/H. Cegielski-Poznań, Polen) (2010/807/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Polens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0805BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/004 PL/Wielkopolskie Automotive, Polen) (2010/805/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Polens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32009D0843BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/843/EG)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32013D0788BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/001 FI/Nokia, Finnland) (2013/788/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Finnlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32012D0732BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. November 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/002 DE/manroland, Deutschland) (2012/732/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —