Erwägungsgrund 3 32015D0470
Belgien hat am 19. Dezember 2013 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Saint-Gobain Sekurit Benelux SA gestellt und diesen Antrag bis zum 4. Juli 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 1339928 EUR bereitzustellen.