Erwägungsgrund 3 32015D0472
Nach Entlassungen bei ArcelorMittal Liège S.A. in Belgien hat Belgien am 22. Juli 2014 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt und diesen gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 um zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.