Erwägungsgrund 3 32015D0473
Am 29. Juli 2014 stellte Deutschland einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei der Aleo Solar AG und zwei ihrer Tochtergesellschaften in Deutschland und ergänzte ihn gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.