Art. 1 32015D0494
Die Kapitalerhöhungen von Adria Airways d.d. in den Jahren 2007, 2009 und 2010, die die Republik Slowenien für Adria Airways d.d. durchgeführt hat, stellen keine Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.Der Erwerb von Adria Airways Tehnika d.d. durch PDP und Aerodrom Ljubljana d.d. in den Jahren 2010 und 2011 stellt keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.