Art. 1 32015D0508
Bei den von Deutschland umgesetzten Infrastrukturmaßnahmen handelt es sich nicht um der Propapier PM2 GmbH gewidmete Infrastruktur. Die vom TAZV von Propapier erhobenen Gebühren für die Nutzung der Abwasserbehandlungsanlage beinhalten keine staatliche Beihilfe. Daher stellen die Infrastrukturmaßnahmen und die Regeln zur Gebührenfestsetzung keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.