Erwägungsgrund 3 32015D0512
Da die oben erwähnte Reorganisation der Kommissionsdienststellen am 1. Januar 2015 wirksam geworden ist, sollten die einschlägigen Rechtsvorschriften unverzüglich aktualisiert werden —
Da die oben erwähnte Reorganisation der Kommissionsdienststellen am 1. Januar 2015 wirksam geworden ist, sollten die einschlägigen Rechtsvorschriften unverzüglich aktualisiert werden —