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Unter diesen Umständen und in Anbetracht dessen, dass das Übereinkommen am 1. August 2014 in allen Mitgliedstaaten der Union mit Ausnahme Dänemarks in Kraft getreten ist, ist die Kommission der Auffassung, dass die Ratifizierung des Unterhaltsübereinkommens durch Dänemark das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Dänemark in seiner Wirkung nicht beeinträchtigen und das reibungslose Funktionieren des durch dessen Vorschriften errichteten Systems nicht beeinträchtigen wird. Zudem wirkt sich die Ratifizierung des Unterhaltsübereinkommens durch Dänemark nicht auf die Bedingungen aus, zu denen die Europäische Union diesem Übereinkommen beigetreten ist.
Diese Verordnung steht der Anwendung des Übereinkommens vom 23. März 1962 zwischen Schweden, Dänemark, Finnland, Island und Norwegen über die Geltendmachung von…
In Anbetracht dieser Umstände und der Tatsache, dass das Übereinkommen und das Protokoll am 1. August 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit…
Am 5. August 2013 hat Dänemark die Europäische Union um Einverständnis zu der geplanten Ratifizierung des Übereinkommens vom 23. November 2007 über die…
Die Kommission ermächtigt das Königreich Dänemark im Namen der Europäischen Union, das Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale…
Die im Unterhaltsübereinkommen geregelten Angelegenheiten sind auch Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 4/2009, so dass das Unterhaltsübereinkommen diese…
Dänemark hat der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Dänemark mit Schreiben vom 14. Januar 2009 mitgeteilt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.