Art. 1 Abs. 2 32015D0055BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/55 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 zur Festlegung des von der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Beschlüsse des Assoziationsrats über die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse sowie die Einsetzung zweier Unterausschüsse und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkts
Geringfügige technische Änderungen der Entwürfe der Beschlüsse des Assoziationsrates können von den Vertretern der Union im Assoziationsrat ohne weiteren…
Art. 1 Abs. 2 32015D0060BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/60 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige technische Änderungen der Entwürfe der Beschlüsse des Assoziationsrates können von den Vertretern der Union im Assoziationsrat ohne weiteren…
Art. 2 Abs. 2 32015D2035BESCHLUSS (EU) 2015/2035 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über den im Namen der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurden, hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der Aufstellung der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung durch jenen Unterausschuss und der Aufstellung der Liste der Schiedsrichter durch den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige technische Korrekturen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ ohne…
Art. 1 32014D0429BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Aufnahme der im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien jeweils geschützten geografischen Angaben in Anhang XVIII zu vertreten ist (2014/429/EU)
Der Standpunkt, der von der Union in dem mit Artikel 4 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten…
Art. 1 Abs. 2 32015D2443BESCHLUSS (EU) 2015/2443 DES RATES vom 11. Dezember 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf Titel V des Assoziierungsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige technische Korrekturen am Beschlussentwurf können von den Vertretern der Union im Assoziationsrat ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart…
Art. 1 32014D0394BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X über Streitbeilegung sowie des Verhaltenskodex für Panelmitglieder und Vermittler, der Liste der Panelmitglieder und der Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (2014/394/EU)
Der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits…