Erwägungsgrund 3 32015D0642
Griechenland stellte am 4. September 2014 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei 46 Unternehmen, die in der NACE Rev. 2, Abteilung 58 (Verlagswesen), in der NUTS-2-Region Attika (EL 30) in Griechenland tätig waren, und ergänzte diesen Antrag gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.