Erwägungsgrund 3 32015D0643
Irland stellte am 19. September 2014 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei der Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd. und zwei ihrer Zulieferer in Irland und ergänzte diesen Antrag gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.