Erwägungsgrund 3 32015D0644
Griechenland stellte am 4. September 2014 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei 16 Unternehmen, die im Wirtschaftszweig NACE-Rev.2, Abteilung 60 (Rundfunkveranstalter), in der NUTS-2-Region Attika (EL 30) in Griechenland tätig waren, und ergänzte diesen Antrag gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.