Erwägungsgrund 2 32014D0285BESCHLUSS EUTM MALI/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. Mai 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (2014/285/GASP)
Die Beiträge Georgiens, der Republik Moldau und Montenegros sollten aufgrund der diesbezüglichen Empfehlung des Befehlshabers der EU-Mission und der…
Erwägungsgrund 2 32015D0875BESCHLUSS (GASP) 2015/875 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. Juni 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA) (EUMAM RCA/3/2015)
Das Beitragsangebot der Republik Serbien sollte entsprechend der Empfehlung des EU-Befehlshabers der EUMAM RCA und der Stellungnahme des Militärausschusses der…
Erwägungsgrund 2 32014D0139BESCHLUSS EUFOR RCA/3/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 11. März 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) (2014/139/GASP)
Der Beitrag Georgiens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und der Stellungnahme des Militärausschusses der…
Art. 1 Abs. 1 32015D0665Die Beitragsangebote Moldaus und Georgiens zur militärische Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik…
Erwägungsgrund 2 32014D0646BESCHLUSS EUFOR RCA/5/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. Juli 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) (2014/646/GASP)
Der Beitrag Serbiens sollte entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Befehlshabers der EUFOR RCA und der Stellungnahme des Militärausschusses der…
Erwägungsgrund 2 32009D0758BESCHLUSS ATALANTA/7/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. Oktober 2009 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/758/GASP)
Der Beitrag Montenegros sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und dem Ratschlag des Militärausschusses der Europäischen Union zu…