Art. 2 32013D0790BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2013 zur Annahme der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen im Namen der Europäischen Union (2013/790/EU)
Der Präsident des Rates benennt die Person, die befugt ist, im Namen der Union die Urkunde zur Annahme der Änderung gemäß Artikel 21 Absatz 4 des Übereinkommens…
Art. 2 32022D1910BESCHLUSS (EU) 2022/1910 DES RATES vom 29. September 2022 über den Abschluss der Änderungen des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 44 Absatz 1 des Übereinkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor, um die Zustimmung der Union…
Art. 3 32017D2087BESCHLUSS (EU) 2017/2087 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Änderungsabkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Art. 3 32017D2085BESCHLUSS (EU) 2017/2085 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth der Bahamas zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Änderungsabkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Art. 3 32017D2084BESCHLUSS (EU) 2017/2084 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Änderungsabkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.