Erwägungsgrund 3 32015D0702
Artikel 9 Absatz 2 des mit der Libanesischen Republik ausgehandelten Protokolls sieht vor, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt wird.
Artikel 9 Absatz 2 des mit der Libanesischen Republik ausgehandelten Protokolls sieht vor, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt wird.