Erwägungsgrund 3 32015D0733
Das Protokoll sollte — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und vorläufig angewandt werden.
Das Protokoll sollte — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und vorläufig angewandt werden.