Erwägungsgrund 3 32015D0738
Frankreich hat am 6. Oktober 2014 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei Mory-Ducros SAS in Frankreich gestellt und diesen Antrag gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.