Art. 4 Abs. 1 32014D0219BESCHLUSS 2014/219/GASP DES RATES vom 15 April 2014 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Die Mission beginnt durch Beschluss des Rates an dem Tag, den der Zivile Operationskommandeur der EUCAP Sahel Mali empfiehlt, sobald die EUCAP Mali ihre erste…
Art. 3 32020D1131BESCHLUSS (GASP) 2020/1131 DES RATES vom 30. Juli 2020 über die Einleitung der Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Der Zivile Operationskommandeur der EUAM RCA wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen.
Art. 3 32023D0386BESCHLUSS (GASP) 2023/386 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Einleitung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162
Der Zivile Operationskommandeur der EUMA wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen.
Art. 3 32013D0087BESCHLUSS 2013/87/GASP DES RATES vom 18. Februar 2013 über die Einleitung einer Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Der Befehlshaber der EUTM Mali wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Ausführung der EUTM Mali zu beginnen.
Art. 3 32023D0993BESCHLUSS (GASP) 2023/993 DES RATES vom 22. Mai 2023 über die Einleitung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova)
Der Zivile Operationskommandeur der EUPM Moldova wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen.