Art. 3 32020D1131BESCHLUSS (GASP) 2020/1131 DES RATES vom 30. Juli 2020 über die Einleitung der Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Der Zivile Operationskommandeur der EUAM RCA wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen.
Art. 2 32014D0800BESCHLUSS 2014/800/GASP DES RATES vom 17. November 2014 über die Einleitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP
Der Zivile Operationskommandeur der EUAM Ukraine wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Operation zu beginnen.
Art. 3 32023D0993BESCHLUSS (GASP) 2023/993 DES RATES vom 22. Mai 2023 über die Einleitung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova)
Der Zivile Operationskommandeur der EUPM Moldova wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen.
Art. 2 32015D0076BESCHLUSS (GASP) 2015/76 DES RATES vom 19. Januar 2015 über die Einleitung der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) und zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP
Der Zivile Operationskommandeur der EUCAP Sahel Mali wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen.
Art. 3 Abs. 1 32023D2786BESCHLUSS (GASP) 2023/2786 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über die Einleitung einer Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
Der Zivile Operationskommandeur wird ermächtigt, mit der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der zivilen Säule der Initiative mit sofortiger Wirkung zu beginnen.