Beschluss (EU) 2015/765 des Rates vom 7. Mai 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat jede Vertragspartei geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass dieses Übereinkommen effektiv angewendet wird. Zu diesem Zweck sollte der mit dem Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss einen Beschluss zur Ersetzung des Protokolls Nr. 3 durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Übereinkommen Bezug nimmt, erlassen.
Erwägungsgrund 5 32015D0765
Erwägungsgrund 5 32015D0765Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen