Art. 2 32015D0767BESCHLUSS (EU) 2015/767 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2015 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32015D0224BESCHLUSS (EURATOM) 2015/224 DES RATES vom 10. Februar 2015 zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32016D0255BESCHLUSS (EU) 2016/255 DER KOMMISSION vom 23. Februar 2016 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32015D1302BESCHLUSS (EU) 2015/1302 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2015 zur Festlegung von „Integrating the Healthcare Enterprise“-Profilen, auf die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bezug genommen werden kann (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010D0792BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2010 zur Verlängerung des Übergangszeitraums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Ungarn (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/792/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32015D0632BESCHLUSS (EU) 2015/632 DES RATES vom 20. April 2015 zur Aufhebung der Entscheidung 77/706/EWG des Rates zur Festsetzung eines gemeinsamen Richtwerts für die Einschränkung des Primärenergieverbrauchs bei Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen und zur Aufhebung der Entscheidung 79/639/EWG der Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung 77/706/EWG des Rates
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.