Erwägungsgrund 2 32015D0785
Dieser Verweis auf die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit einer Fußnote versehen, der zufolge die Visumbefreiung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines mit der Europäischen Union zu schließenden Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht gilt.