Erwägungsgrund 2 32015D0800
Der Rat hat am 20. Mai 2014 den Beschluss 2014/294/GASP zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP angenommen, in dem festgelegt ist, dass der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag den Zeitraum bis zum 21. Mai 2015 abdeckt.