Erwägungsgrund 2 32015D0860
Der Wortlaut des Änderungsprotokolls, der das Ergebnis der Verhandlungen ist, spiegelt die Verhandlungsleitlinien des Rates getreulich wider, da er das Abkommen den jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene im Bereich des automatischen Informationsaustauschs, und zwar dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeiteten globalen Standard für den automatischen steuerlichen Informationsaustausch über Finanzkonten, anpasst. Die Union, ihre Mitgliedstaaten und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben aktiv an den Arbeiten der OECD mitgewirkt. Der Wortlaut des Abkommens in der durch das Änderungsprotokoll geänderten Fassung ist die Rechtsgrundlage für die Anwendung des globalen Standards in den Beziehungen zwischen der Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.