Erwägungsgrund 1 32015D0874
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Drittstaaten um Beiträge zu ersuchen und die geeigneten Beschlüsse über die Annahme der angebotenen Beiträge von Drittstaaten zu fassen.