Erwägungsgrund 1 32015D0954
Die zuständige nationale Sicherheitsbehörde Dänemarks hat am 26. März 2015 eine positive Feststellung bezüglich des Zugangs von Herrn Jeppe TRANHOLM-MIKKELSEN zu als „TRÈS SECRET UE/EU TOP SECRET“ oder niedriger eingestuften Verschlusssachen abgegeben.