Art. 3 32014D0016BESCHLUSS EUBAM LIBYA/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 14. Januar 2014 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (2014/16/GASP)
Der Missionsleiter unterrichtet den Ausschuss regelmäßig.
Art. 3 32015D1916BESCHLUSS (GASP) 2015/1916 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 20. Oktober 2015 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (EUCAP Sahel Mali/3/2015)
Der Missionsleiter übermittelt dem Ausschuss regelmäßig Informationen.
Art. 3 32013D0041BESCHLUSS EUCAP NESTOR/1/2013 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 11. Januar 2013 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (2013/41/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen vom Leiter der Mission.
Art. 3 Abs. 2 32009D0412BESCHLUSS EUPOL COPPS/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Mai 2009 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (2009/412/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen von dem Leiter der Mission.
Art. 3 Abs. 2 32008D0356BESCHLUSS EULEX/2/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. April 2008 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union in Kosovo (EULEX KOSOVO) (2008/356/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission.