Erwägungsgrund 1 32015D0957
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Beschlusses 2014/486/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der Beiträge von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) zu fassen.