Erwägungsgrund 4 32015D2035BESCHLUSS (EU) 2015/2035 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über den im Namen der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurden, hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der Aufstellung der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung durch jenen Unterausschuss und der Aufstellung der Liste der Schiedsrichter durch den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 243 Absatz 3 des Abkommens hat der Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung bei seiner ersten Sitzung eine Liste von mindestens 15 Personen…
Erwägungsgrund 2 32015D0989Gemäß Artikel 379 Absatz 3 des Abkommens hat der Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung eine Liste mit wenigstens 15 Personen aufzustellen, die…
Erwägungsgrund 2 32015D2035BESCHLUSS (EU) 2015/2035 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über den im Namen der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurden, hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der Aufstellung der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung durch jenen Unterausschuss und der Aufstellung der Liste der Schiedsrichter durch den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 243 Absatz 3 des Abkommens hat der Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung eine Liste mit mindestens 15 Personen aufzustellen, die…
Erwägungsgrund 5 32015D0989Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung und der…
Erwägungsgrund 8 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
Artikel 284 Absatz 3 des Übereinkommens sieht vor, dass der Handelsausschuss auf seiner ersten Sitzung eine Liste von mindestens 15 Personen genehmigt, die über…
Erwägungsgrund 2 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
Auf seiner ersten Sitzung genehmigt der Handelsausschuss eine Liste von mindestens 15 Personen mit Fachkenntnissen in Fragen, die in den Geltungsbereich des…