Erwägungsgrund 6 32015D2035BESCHLUSS (EU) 2015/2035 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über den im Namen der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurden, hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der Aufstellung der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung durch jenen Unterausschuss und der Aufstellung der Liste der Schiedsrichter durch den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den von der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der durch den Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung…
Erwägungsgrund 13 32014D0394BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X über Streitbeilegung sowie des Verhaltenskodex für Panelmitglieder und Vermittler, der Liste der Panelmitglieder und der Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (2014/394/EU)
Die Union sollte im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X des…
Art. 1 Abs. 1 32015D2035BESCHLUSS (EU) 2015/2035 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über den im Namen der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurden, hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der Aufstellung der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung durch jenen Unterausschuss und der Aufstellung der Liste der Schiedsrichter durch den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 240 des Abkommens eingesetzten Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung hinsichtlich der…
Erwägungsgrund 5 32013D0331BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind (2013/331/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im…
Erwägungsgrund 4 32015D0989Nach Artikel 379 Absatz 3 des Abkommens soll sich der Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung in seiner ersten Sitzung auf die Liste der Personen…
Erwägungsgrund 2 32015D2035BESCHLUSS (EU) 2015/2035 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über den im Namen der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurden, hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der Aufstellung der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung durch jenen Unterausschuss und der Aufstellung der Liste der Schiedsrichter durch den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 243 Absatz 3 des Abkommens hat der Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung eine Liste mit mindestens 15 Personen aufzustellen, die…