Beschluss (EU) 2015/990 des Rates vom 19. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Deutschen Bundesbank
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32015D0990
Erwägungsgrund 5 32015D0990Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen