Beschluss (EU) 2015/991 des Rates vom 19. Juni 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 28, 29, 41, 49, 51, 54, 59, 80, 83, 95, 100, 101, 109, 117, 134 und 135 über eine neue UN-Regelung über die elektrische Sicherheit von Fahrzeugen der Klasse L und über Änderungen der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) zu vertretenden Standpunkts
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zu harmonisieren, sollte die neue UN-Regelung über die elektrische Sicherheit von Fahrzeugen der Klasse L angenommen werden. Auch Änderungen der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) müssen angenommen werden, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 5 32015D0991
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